Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Die Dienstleistung der Gastrowirt AG (Wirtepatent-Schweiz.ch) beinhaltet das Zusenden des Lehrstoffes für die Ausbildung Wirtepatent im Fernstudium, die schriftliche, telefonische oder persönliche Beratung des Kursteilnehmers, sowie die Durchführung der freiwilligen Diplom-Abschlussprüfung im Ausbildungs-Center.
  2. Die Gastrowirt AG kann ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag, insbesondere das Inkasso, an eine andere Partei übertragen.
  3. Ist der Schuldner mit mehr als 3 Teilzahlungen im Rückstand, wird der gesamte Kursbetrag sofort zur Zahlung fällig. Zusätzlich kommt ein Verzugszins von 5 % (pro rata temporis) dazu.
  4. Der Fernkurs besteht aus zwei Semester. Bei einer Semesterkündigung muss nur die Hälfte des Schulgeldes einbezahlt werden.
  5. Eine Retourzahlung des einbezahlten Schulgeldes, auch bei Nichtabsolvieren des Fernkurses, ist prinzipiell nicht möglich.
  6. Es ist nicht möglich, den bereits gebuchten Wirtepatentkurs, auf eine andere Person umschreiben zu lassen.
  7. Die Gastrowirt AG ist ermächtigt, den Verzugsschaden nach Art. 106 OR – soweit auf den Schuldner abwälzbar – gegenüber dem Schuldner geltend zu machen.
  8. Die Gastrowirt AG übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verluste durch oder von Dritten.
  9. Die Gastrowirt AG selber kann einen Kursteilnehmer, auch nach Kursbeginn, ohne Angaben von Gründen ablehnen. Das bereits einbezahlte Schulgeld wird zurück erstattet. Vorher muss zwingend innerhalb der geforderten Frist von 48 Stunden, der gesamt erhaltene Lehrstoff vollständig zurück gesendet werden. Respektive rechtsgültig schriftlich bestätigt werden, dass der gesamt erhaltene Lehrstoff in Form der PDF Dateien unwiderruflich gelöscht worden ist.
  10. Da die Verordnungen und Gesetzesbestimmungen in den einzelnen Kantonen regelmässig geändert werden, ist die Kursdauer auf das Maximum von 12 Monaten beschränkt.
  11. Die Gastrowirt AG behält sich das Recht vor, Ihre Geschäftsbedingungen, Kursmaterialen und Konditionen jederzeit und mit sofortiger Wirkung den Verhältnissen anzupassen.
  12. Resultiert aus dem Auftrag ein provisorischer oder definitiver Verlustschein so wird er durch das Verlustschein-Inkasso weiter bearbeitet.
  13. Die Abschlussprüfung kann erst nach vollständiger Bezahlung des Schulgeldes absolviert werden.
  14. Die kantonalen Prüfungsgebühren werden dem Kursteilnehmer zurück bezahlt, sobald er uns eine diesbezügliche Quittung des von ihm einbezahlten Betrages zugestellt hat. Allerdings nur, wenn diese Prüfung innerhalb der ordentlichen Kursdauer von 12 Monaten absolviert wird.
  15. Eine Weiterverarbeitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung des Lehrmaterials zu gewerblichen oder anderen Zwecken ohne vorherige Ausdrückliche Erlaubnis von Gastrowirt AG ist nicht gestattet. Jede Copyright Verletzung wird strafrechtlich und zivilrechtlich verfolgt.
  16. Der Gerichtsstand ist in jedem Fall ausschliesslich am Hauptsitz der Gastrowirt AG in Zürich, Schweiz.